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In 2025 kommt die E-Rechnung: Was Finanzprofis in der Immobilienentwicklung wissen müssen

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In 2025 steht eine große Veränderung für die gängigen Geschäftspraktiken in Deutschland an: Zum 1. Januar erfolgt die verpflichtende Einführung der E-Rechnung. Diese Neuerung ist besonders relevant für Projektmanager und Finanzprofis in der Immobilienentwicklung, da sie die Art und Weise verändert, wie Transaktionen dokumentiert und verarbeitet werden.

Erfahren Sie in diesem Beitrag, was Sie zur Einführung der E-Rechnung wissen sollten.

Was versteht man unter einer E-Rechnung?

Die Bezeichnung E-Rechnung bezieht sich auf die elektronische Erstellung, Übermittlung und Verarbeitung von Rechnungen zwischen Lieferanten und Käufern in einem standardisierten digitalen Format. Im Gegensatz zu traditionellen Rechnungen, die in Papierform, PDF oder anderen nicht standardisierten Formaten gesendet werden, sind E-Rechnungen so konzipiert, dass sie automatisch von den Finanzsystemen des Empfängers gelesen und verarbeitet werden können. Dadurch reduziert sich die manuelle Dateneingabe und Prozesse werden beschleunigt. Technisch gesehen handelt es sich um eine XML- oder UBL-Datei, die maschinenlesbar ist. Diese Dateien können um eine von Menschen lesbare Version ergänzt werden, zum Beispiel einem PDF. Wichtig zu beachten: Nur die menschenlesbare Version reicht nicht aus, um als E-Rechnung zu gelten.

Mehr über den E-Rechnungsstandard erfahren Sie im Leitfaden des Bundes.

Vorschriften zur E-Rechnung auf EU-Ebene und in Deutschland

Die Umstellung auf die E-Rechnung wird von der Europäischen Union (EU) vorangetrieben, mit dem Ziel Effizienz und Transparenz zu steigern und Betrugsfälle zu verhindern. Die EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen verpflichtet zur Einführung von E-Rechnungsstandards für Transaktionen im öffentlichen Sektor. Diese Richtlinie haben viele EU-Mitgliedstaaten auf den privaten Sektor ausgeweitet.

In Deutschland ist die Einführung der E-Rechnung Teil einer umfassenderen Digitalisierungsstrategie. Die deutsche Regierung hat bereits E-Rechnungsanforderungen für B2G-Transaktionen (Business-to-Government) eingeführt. Ab 2025 wird diese Verpflichtung auf B2B-Transaktionen (Business-to-Business) ausgeweitet. Das neue Mandat wird Unternehmen verpflichten, ein Format zu verwenden, das mit der EN 16931 (z.B. das Format XRechnung) kompatibel ist. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um ein standardisiertes XML-basiertes Format, das die Einhaltung nationaler und EU-Vorschriften gewährleistet.

Vorteile der E-Rechnung für Unternehmen

Das mag zunächst aufwändig klingen, bringt jedoch letztendlich viele Vorteile für Unternehmen:

1. Kostensenkung: Die E-Rechnung reduziert die Kosten für Papierrechnungen, einschließlich Druck-, Porto- und Lagerkosten. Darüber hinaus senkt sie die Verwaltungskosten, indem durch sie die manuelle Verarbeitung minimiert wird.

2. Fehlervermeidung: Häufig kommt es bei manueller Eingabe oder OCR zu falschen Datenübertragung. Zeitliche Verzögerungen und kostspielige Fehler sind die Folge, diese führen wiederum zu falschen Zahlungen und unzuverlässigen Reportings.

3. Erhöhte Effizienz: Die Automatisierung der Rechnungsverarbeitung standardisiert die Rechnungsbearbeitung, Zahlungen können schneller geleistet werden, Fehler werden minimiert und das Cashflow-Management verbessert. Diese Effizienz ist besonders im Baugewerbe von Vorteil, schließlich sind gerade in diesem Bereich zahlreiche Auftragnehmer und Lieferanten in komplexe Transaktionen eingebunden.

4. Compliance und Betrugsprävention: Die E-Rechnung verbessert die Einhaltung steuerlicher Vorschriften, indem sie sicherstellt, dass Rechnungen den erforderlichen Standards entsprechen und leicht nachvollziehbar sind. Das digitale Format verringert auch das Risiko von Rechnungsbetrug, was in groß angelegten Bauprojekten eine erhebliches Problem sein kann. Außerdem werden Audits einfacher und schneller durchgeführt, was wiederum zur Senkung von Kosten beiträgt.

5. Umweltauswirkungen: Durch die Abschaffung von Papierrechnungen unterstützt die E-Rechnung Nachhaltigkeitsbestrebungen und trägt dazu bei, den CO₂-Fußabdruck von Unternehmen zu verringern.

Welche Unternehmen müssen ab 2025 die E-Rechnung verwenden?

Ab 2025 sind alle in Deutschland tätigen Unternehmen verpflichtet, für B2B-Transaktionen E-Rechnungen zu verwenden. Hiebei gibt es jedoch Ausnahmen. Diese Verpflichtung gilt für Unternehmen aller Größenordnungen, von kleinen Unternehmen bis hin zu großen Konzernen, einschließlich der Bau- und Immobilienbranche. Die Anforderung wird für Geschäftsbeziehungen zu anderen Unternehmen innerhalb Deutschlands gelten und möglicherweise auch für grenzüberschreitende Tätigkeiten innerhalb der EU, diese Entwicklung ist abhängig von zukünftigen regulatorischen Entwicklungen.

Ausnahmen der E-Rechnungsverordnung

Obwohl die E-Rechnungsverordnung weitreichend ist, gibt es einige wichtige Ausnahmen, die für Unternehmen relevant sind:

  • Grenzüberschreitende Rechnungen: Derzeit gilt das Mandat nur für Unternehmen innerhalb Deutschlands. Grenzüberschreitende Rechnungen sind von der Regelung ausgenommen.
  • Private Personen: Private Personen sind nicht verpflichtet, E-Rechnungen zu senden oder zu empfangen.
  • Kleinere Rechnungen: Rechnungen mit einem Bruttobetrag von weniger als 250 € und Rechnungen ohne Steuerbetrag sind von der E-Rechnungsanforderung ausgenommen.
  • Vorübergehende Ausnahmen:
    • Bis Ende 2025 können Unternehmen weiterhin Papierrechnungen senden.
    • Wenn der Umsatz eines Unternehmens im Jahr 2024 weniger als 800.000 € netto beträgt, können sie bis Ende 2026 weiterhin Papierrechnungen verwenden.
    • Bis Ende 2027 können E-Rechnungen in jedem digitalen Format gesendet werden, was bedeutet, dass PDFs weiterhin akzeptiert werden.

Wie Alasco bei der E-Rechnung hilft

Während sich Unternehmen auf die E-Rechnungsvorgabe für 2025 vorbereiten, bietet Alasco zuverlässige Lösungen, um den Übergang zu erleichtern und die Einhaltung sicherzustellen. So unterstützt Alasco Ihr Unternehmen:

  • Rechnungsvisualisierung: Eine der Herausforderungen bei E-Rechnungen ist die Visualisierung von strukturierten Daten. E-Rechnungen, die typischerweise im XML-Format vorliegen, sind in ihrer Rohform für Benutzer schwer lesbar. Alasco löst dieses Problem, indem es strukturierte E-Rechnungsdaten in benutzerfreundliche Ansichten umwandelt, sodass Benutzer sinnvoll mit den Daten umgehen können, ohne sich mit den Komplexitäten von XML-Dateien auseinandersetzen zu müssen.
  • Automatische Verarbeitung: Alasco ermöglicht die automatische Verarbeitung von E-Rechnungen und stellt sicher, dass sie in verschiedenen Formaten und über verschiedene Kanäle akzeptiert werden. Ob Rechnungen manuell hochgeladen, per Projekt-E-Mail empfangen oder über APIs integriert werden, Alasco verarbeitet sie effizient. Sobald eine Rechnung genehmigt ist, kann sie nahtlos über verschiedene Datenintegrationsmethoden, einschließlich E-Mail, gesendet werden, um sicherzustellen, dass alle Prozesse reibungslos funktionieren.
  • Verbesserte Datenverarbeitung: E-Rechnungen enthalten mehr Daten als herkömmliche PDFs, einschließlich zusätzlicher Felder, die für die Finanzanalyse und Berichterstattung entscheidend sind. Die Plattform von Alasco ist darauf ausgelegt, diese zusätzlichen Datenpunkte zu verarbeiten, um detailliertere Einblicke und ein verbessertes Finanzmanagement zu ermöglichen.

Vorbereitung auf die E-Rechnungsvorgabe

Folgende Schritte sollten Bauprojektentwickler und Finanzprofis jetzt unternehmen, um sich auf die E-Rechnungsvorgabe vorzubereiten:

  • Aktuelle Systeme bewerten: Überprüfen Sie, ob Ihre derzeitigen Rechnungs- und Finanzsysteme mit den E-Rechnungsanforderungen, insbesondere dem XRechnung-Format, kompatibel sind. Wenn Sie Alasco-Kunde sind, kümmern wir uns um die ordnungsgemäße Verarbeitung – überprüfen Sie jedoch Ihre Finanzbuchhaltung, Ihre Vermögensverwaltung und Ihre ERP-Systeme.
  • Investieren Sie in Softwarelösungen: Erwägen Sie ein Upgrade auf Software, die die E-Rechnung unterstützt und die in Ihre bestehenden Systeme und Prozesse integriert werden kann. Wenn Sie bereits Alasco verwenden, können Sie beruhigt sein, da wir die neuen Funktionen rechtzeitig zur Einhaltung der regulatorischen Fristen bereitstellen.
  • Mitarbeiter schulen: Bilden Sie Ihre Projektmanager sowie Ihre Finanz- und Buchhaltungsteams in Bezug auf die E-Rechnungsstandards weiter.
  • Mit Partnern zusammenarbeiten: Arbeiten Sie mit Ihren Lieferanten zusammen, um sicherzustellen, dass sie sich auf die Einführung der E-Rechnung vorbereiten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienz für Geschäftsbeziehungen in Deutschland darstellt.

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