Video: ESG-Tipps für 2023: Legal & Best Practices

8/4/24

Zum Jahresausklang durften wir im Rahmen des digitalen Events „ESG-Tipps für 2023: Legal & Best-Practices“ mit zwei absoluten ESG-Expert:innen sprechen und interessierten Asset Managern und Projektentwicklern konkrete Tipps für eine erfolgreiche ESG-Umsetzung in 2023 mit auf den Weg geben.

Dr. Christoph Strelczyk, Rechtsanwalt bei GSK Stockmann, gibt im ersten Teil des Events einen Überblick der aktuellen Rechtslage und fasst die Grundlagen kompakt und verständlich zusammen. Mit Moderator Benedict Marzahn spricht er unter anderem darüber, was die Offenlegungsverordnung für die Immobilienbranche bedeutet, wie die jeweiligen Kennzahlen zu ermitteln und reporten sind und welche Neuerungen uns 2023 erwarten. Mit der EU-Taxonomie als zweitem großen Thema gibt Dr. Strelczyk einen Ausblick auf die zunehmende Bedeutung der EU-Taxonomie und erklärt, was es für Immobilienunternehmen bedeutet, Taxonomie-konform zu sein. „Insgesamt halte ich die EU-Taxonomie mittelfristig für das viel bedeutendere und weitreichendere Regelwerk. Damit will die EU nicht weniger tun, als zu definieren, was nachhaltig ist. Wir haben in der Vergangenheit viele Zertifizierungen und Standards erlebt, die man gegen Gebühr durchführen lassen kann oder die Unternehmen auch selbst machen können. Die EU möchte das ein Stück durch ein einheitliches Regelwerk ersetzen, das Transparenz und Vergleichbarkeit schafft“, erklärt Dr. Strelczyk.

Einblicke in die Praxis gibt anschließend Julia Hauber, Head of ESG, Asset Management Data & Services bei Wealthcap und spricht über ihre Erfahrungen im Reporting von Artikel 8-Fonds. Dabei beantwortet sie unter anderem, welche Kriterien für Analyse von Bestandsobjekten wichtig waren, wie die notwendigen Daten erhoben wurden und welche Hürde der Datenschutz dabei darstellt. Betroffenen Unternehmen rät Julia Hauber zu einer schrittweisen Annäherung und einem Start mit den Basics: „Es ist alles machbar und man muss sich ins Gedächtnis rufen, dass es eine Offenlegungsverordnung ist. Das heißt, ich lege offen, was ich mache. Wenn ich die Daten nicht habe, lege ich offen, wie mein Prozess ist oder wie ich zu den Annahmen komme. Solange die Details noch nicht richtig definiert sind, bleibt uns nichts anderes, als einen pragmatischen Weg zu gehen.“

Das Online-Event „ESG-Tipps für 2023: Legal & Best-Practices“ in voller Länge

Welche Tipps Rechtsanwalt Dr. Strelczyk zur Regulatorik gibt und welche Erfahrungen Julia Hauber mit dem ESG-Reporting von Wealthcaps Artikel-8 Fonds gemacht hat, erfahren Sie im Video:


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